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Wir verfügen über viele Jahre Erfahrungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und nutzen dieses Wissen optimal für Ihren Fall.
Die beste Werbung ist ein zufriedener Mandant! Wir setzen uns engagiert für unsere Mandaten ein und zeigen Ihnen ehrlich wo Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen liegen.
Wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Verfahren bearbeitet und konnten für unsere Mandanten bereits viele Situationen klären.
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Unsere Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet umfasst insbesondere diese Themen
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kraul, v. Drathen haben ihren Schwerpunkt im Beratungsfeld des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die enge Verzahnung und geschickte Zusammenführung der unterschiedlichen Fachkenntnisse unserer Anwälte ermöglicht auch dort eine qualitative Fallbearbeitung, wo das Bank- und Kapitalmarktrecht regelmäßig von anderen Rechtsgebieten gestriffen wird (z.B. vom Unternehmensrecht oder dem Wirtschaftsstrafrecht).
Zu unseren Mandanten gehören neben Privatanlegern auch Banken, Finanzinstitute, Kapitalmarktakteure, wie selbstständige Darlehensvermittler, mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups Diese unterstützen wir neben der herkömmlichen Rechtsberatung wahlweise auch als externe Rechtsabteilung (Legal Process Outsourcing) oder als Verstärkung ihres Inhouse-Teams.
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