Mehr Infos

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Sparkasse ohne Berücksichtigung von Sondertilgungen unwirksam

Mit der Entscheidung vom 04.07.2014 – Az.: 6 U 236/13 – hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Klausel in Darlehensverträgen der Sparkasse für unwirksam erklärt, nach der bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) Sondertilgungsrechte unberücksichtigt bleiben.

Bei einem abgeschossenen Darlehensvertrag ist es dem Darlehensnehmer möglich seine Zinslast durch vertragliche Sondertilgungen zu verkürzen, also eine Reduzierung des letztendlich zuzahlenden Gesamtzinsbetrages zu erreichen. Eine Nichtberücksichtigung eben dieser Sondertilgungen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, würde die eben diese Reduzierung der Zinslast aber ausblenden. Das Kreditinstitut würde durch diese Klausel also mehr erlangen, als ihm durch den normalen, vertraglich festgelegten Zinssatz zustehen würde.

Das aber verstößt gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte Bereicherungsverbot, nachdem der Darlehensgeber nicht mehr finanzielle Vorteile ziehen dürfe, als ihm durch die ordnungsgemäße Vertragsbeendigung zufließen würden.

Mehr
Wir kooperieren mit advocado

Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

advocado bietet ausgezeichnete Beratung von

 

erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem juristischen Anliegen. Die sichere Online-Plattform ermöglicht u. a. eine einfache und flexible Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, die Beratung und Vertretung im Streitfall sowie eine komfortable Zahlungsabwicklung. Die regelmäßigen Kontrollen und Zertifizierungen der Partner-Anwälte zeugen von der besonderen Qualität der auserlesenen Kanzleien.

Für unsere Mandanten eröffnen sich durch die Zusammenarbeit zusätzliche Möglichkeiten, um mit uns zu kommunizieren. Profitieren Sie z. B. von einem komfortablen Videochat, der Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie einem sicheren Dokumentenupload über advocado – probieren Sie es gern einmal aus.

Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

© 2023 kraul-vondrathen.de