Wenn ohne nachvollziehbaren Grund Zinszahlungen gestoppt, Ausschüttungen eingestellt oder fällige Nachzahlungen nicht vorgenommen werden, stehen Kapitalanleger oder Gesellschafter im Regen.
Gerne verweigern Unternehmen Informationen über ihre wirtschaftliche Lage, teilweise wird pauschal wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpasses oder einer schlechten Marktlage um Geduld gebeten oder intransparentes Zahlenmaterial ausgegeben.
Ausschüttungen kontrollieren – aber wie?
Mit dem übermittelten Jahresabschluss soll einem Gesellschafter/Anteilseigner die Möglichkeit gegeben werden, die Berechtigung und die Höhe der an Ihn gezahlten Zinsen/Dividende zu überprüfen.
Für eine Plausibilitätsprüfung oder eine Analyse einzelner Bilanzpositionen kann aber die Durchsicht weiterer Unterlagen, wie z.B. Bücher, Papiere oder sonstige im Zusammenhang mit der Geschäftsführung stehende Dokumente erforderlich sein.
Recht auf Einsichtnahme (nur) bei wichtigem Grund
Lange bestand Uneinigkeit über die Reichweite eines solchen Auskunftsanspruchs. Der BGH hat in verschiedenen Urteilen nun aber klargestellt, dass neben der Ausgabe eines Jahresabschlusses ein weitergehendes Einsichtsrecht bestehen kann.
Dieses Recht wird aber auf Informationen beschränkt, die zur Durchsetzung der Belange der Gesellschafter/Anteilseigner sowie der Wahrung ihrer berechtigten Interessen geeignet und angemessen sind.
Ein außerordentlicher Informationsanspruch besteht deshalb nur bei wichtigem Grund, etwa bei drohender Schädigung von Gesellschaft, Gesellschaftern/Anteilseignern oder dem begründeten Verdacht einer Vertragspflichtverletzung. Anhand von konkreten Umständen muss zumindest ein begründetes Misstrauen gegenüber der Geschäftsführung beleget werden, durch die die Erforderlichkeit und Bedeutung der begehrten Informationen aufgezeigt wird.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung oder Durchsetzung Ihres Rechts auf Einsichtnahme.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Termin/Telefonat – Fragen kostet nichts!