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Anlagebetrug der BWF-Stiftung – was Sie jetzt tun können

Mit hohen Renditen und einer sicheren Geldanlage warb seit 2011 die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung („BWF-Stiftung“) mit der Einlage von Geld in Gold.

Die (vermeintlich) perfekte Anlage

Bei Vertragsschluss wurde keine Abschlussgebühr fällig, noch verlangte das Unternehmen eine Gebühr für die Lagerung des Goldes. Mehr noch, wer sein Gold der Berliner Stiftung zum Handel überließ, sollte nach einigen Jahren eine noch größere Menge an Gold zurückerstattet bekommen. Zwischen dem ersten bis vierten Jahr wurde eine Verzinsung von vier Prozent versprochen, die vom fünften bis achten Jahr auf fünf Prozent und ab dem neunten Jahr jährlich auf 6,5 Prozent steigen sollte. Wer sein Gold später an die BWF-Stiftung verkaufen wollte, konnte einen Mindestpreis – trotz Goldpreisschwankungen – fordern, der sich bei gestiegenem Goldpreis noch mal erhöhen sollte. Als besondere Einlagensicherung würde das bei der Stiftung eingelagerte Gold zudem als Sondervermögen behandelt. Auch im Falle der Insolvenz der BWF wäre es dann gegenüber anderen Gläubigern geschützt gewesen.

Über Jahre hat die BWF-Stiftung mit diesem Werben so bundesweit fast 6000 Anleger überzeugt, die jeweils zwischen 5000 und 140.000 Euro an die Stiftung überwiesen haben. Insgesamt hat sie so eine Summe von knapp 57 Millionen Euro eingenommen.

Der BWF-Stiftung fehlt eine Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringen will, muss nach Gesetz aber vorher eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. So schreibt es § 32 KWG vor. Eine solche Erlaubnis besaß die BWF-Stiftung nicht.

Im Hintergrund bereiteten wir deshalb bereits eine Klage für unsere Mandanten vor. Dadurch hätten unsere Mandanten ihr angelegtes Geld zurückerhalten.

In dieser Zeit ging allerdings auch bei der BaFin eine anonyme Anzeige ein, die die fehlende Erlaubnis der BWF-Stiftung bemängelte. Diese veranlasste daraufhin eine Untersuchung der Polizei. Diese durchsuchte in einer Razzia die Geschäftsräume der Stiftung und Verantwortlichen. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die „Goldbarren“ des Unternehmens sichergestellt – und hier platzte die Bombe.

Eigentlich hätten sich – ausgehend von den Prägungen – rund vier Tonnen Gold im Wert von mehr als 140 Millionen Euro in den Tresorräumen der BWF-Stiftung befinden müssen. Wie sich jetzt herausstellt, besteht der überwiegende Teil der Goldbarren aber nicht aus Gold. Es bahnt sich der größte Finanzskandal mit Gold in der Geschichte der Bundesrepublik an.

Einige der vermeintlichen Goldbarren sollen in Wirklichkeit wie Schokoladentafeln aussehen. Teilweise sind Barren nur mit einer dünnen Goldschicht überzogen, unter der sich nur billiges Füllmaterial befindet. Auch billige Souvenirs, in Form eines Goldbarrens, aber mit Flaschenöffner-Funktion sollen sich unter den Fundstücken befinden. Zurzeit werden mögliche Goldbarren einer genauen Materialanalyse unterzogen.

Ausblick / Ihre Möglichkeiten
Mittlerweile wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Nun muss das Vermögen der BWF-Stiftung gesichtet und gelistet werden. Erst dann erfolgt eine Verrechnung mit allen Ansprüchen der Gläubiger. Weil es aber viel weniger echtes Gold als Ansprüche gibt wird das problematisch. Das eigentliche Insolvenzverfahren soll voraussichtlich Anfang Mai eröffnet werden. Ob Sie als Anleger ihr Geld jemals wiedersehen und wann sie es erhalten, kann damit niemand sagen.

Deshalb werden im Falle eines Insolvenzverfahrens immer zwei andere Möglichkeiten geprüft:

  • Kann man Ihren Anlagevermittler oder Versicherungsvertreter in Haftung nehmen, weil dieser hätte erkennen müssen, dass die Geldanlage für Sie schlecht war?
  • Kann man die Verstrickung von Hintermännern (Vorstand, etc.) beweisen und diese dann verklagen, falls sie das Geld nicht längst beiseite geschafft haben? So wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin derzeit gegen zehn Beschuldigte ermittelt, von denen aber keiner in Untersuchungshaft sitzt.

RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht

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