Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitteilung vom 11.04.2017 mitteilte, betreibt der AfV Braun e. K.unerlaubte Einlagengeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
✔ Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall
✔ Verbindliche telefonische oder schriftliche Handlungsempfehlung für Ihr weiteres Vorgehen
✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Der AfV Braun e. K. hat Kunden die Einziehung von bestehenden Vermögensanlagen angeboten, um mit diesem Geld zunächst Diamanten zu erwerben und Anleger in einem zweiten Schritt auszuzahlen.
Doch nicht jedes Unternehmen darf einfach so Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Wer in großem Umfang Bankgeschäfte abwickelt, muss gesetzlichen Anforderungen genügen und braucht die vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Um diese Anforderungen bemühen sich nicht alle Unternehmen. Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschließt, können deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht machen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst, als auch ein Direktanspruch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens möglich.
Darüber hinaus können auch Anlageberater oder Anlagevermittler, die Sie beim Abschluss Ihres Finanzgeschäfts über die Risiken und Hintergründe der Anlage falsch beraten haben, auf Schadensersatz haften.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage. Kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail oder Telefon.