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Handel mit Kryptowährung OneCoin in Deutschland untersagt

Im Zusammenhang mit der Einstellungsverfügung der Geschäftstätigkeiten gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH (IMS)  hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitteilung vom 27.04.2017 auch der Onecoin Ltd (Dubai) und der OneLife Network Ltd (Belize) den weiteren Vertrieb und Verkauf von „OneCoins“ in Deutschland untersagt.

Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie

Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.

       Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall

       Verbindliche telefonische oder schriftliche Handlungsempfehlung für Ihr weiteres Vorgehen 

       Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.

Ihr Ansprechpartner:

Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de


In dieser Tätigkeit hat die IMS GmbH nach Ansicht der BaFin jedoch Finanztransfergeschäfte getätigt, für die eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuholen ist.

Um diese Anforderungen bemühen sich nicht alle Unternehmen. Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschließt, können deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht machen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst, als auch ein Direktanspruch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens möglich.

Darüber hinaus können auch Anlageberater oder Anlagevermittler, die Sie beim Abschluss Ihres Finanzgeschäfts über die Risiken und Hintergründe der Anlage falsch beraten haben, auf Schadensersatz haften.

Empfehlung

Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage. Kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail oder Telefon.

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Wir kooperieren mit advocado

Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

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Für unsere Mandanten eröffnen sich durch die Zusammenarbeit zusätzliche Möglichkeiten, um mit uns zu kommunizieren. Profitieren Sie z. B. von einem komfortablen Videochat, der Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie einem sicheren Dokumentenupload über advocado – probieren Sie es gern einmal aus.

Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

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