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BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG betreibt unerlaubte Bankgeschäfte

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 11.05.2018 mitteilte, betreibt die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG ein unerlaubtes Investmentgeschäft. 

Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie               

Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.

       KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall

       Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.

Ihr Ansprechpartner:


          Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 511 270915-0

info(at)kraul-vondrathen.de


Rechtliche Ersteinschätzung

Die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG sammelt Kommanditkapital von Anlegern ein, wobei sie den Betroffenen versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es jedoch nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Mit Bescheid vom 30. April 2018 hat die BaFin dem Unternehmen aufgegeben, das ohne Erlaubnis oder Registrierung betrieben Investmentgeschäft einzustellen. Zudem ist die BBI verpflichtet, den Buchwert des angenommenen Kommandtikapitals an die Anleger auszuzaheln. 

Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Empfehlung 

Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

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