Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitteilung vom 25.02.2015 mitteilte, betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. – wie viele andere Unternehmen auch – unerlaubte Einlagengeschäfte. Der Verein handelte auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“.
Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschloss, könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ihnen dürfte aber auch ein Direktanspruch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens zustehen. Wegen weiterer Einzelheiten möchten wir Sie auf unsere Ausführungen in unserem Beitrag „MG Grundbesitz GmbH handelte ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)“ verweisen.
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen möglicherweise ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Fragen kostet nichts – kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.