Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 18.01.2017 mitteilte, betreibt die NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbHunerlaubte Einlagengeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Nutzen Sie dafür die Eingabe „Jetzt Rechtsberatung starten!“
Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
✔ KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall
✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Die NAM Niedersächsische Manufaktur GmbH hat ihren Sitz Unter den Linden 16 in Berlin. Die GmbH hat Anlegern Investitionen in Mikroalgen angeboten, um nachhaltige ökologische Projekte zu verfolgen. Dies erfolgte auf Grundlage von Kaufverträgen.
Doch nicht jedes Unternehmen darf einfach so Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Wer in großem Umfang Bankgeschäfte abwickelt, muss gesetzlichen Anforderungen genügen und braucht die vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Um diese Anforderungen bemühen sich nicht alle Unternehmen. Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschließt, können deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können auch Anlageberater oder Anlagevermittler, die Sie beim Abschluss Ihres Finanzgeschäfts über die Risiken und Hintergründe der Anlage falsch beraten haben, auf Schadensersatz haften.
Da die Internetseite des Unternehmens nicht mehr erreichbar ist, sollten sich Betroffene schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.