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Versagen der Kontrollorgane im „grauen“ Kapitalmarkt

Der Graue Kapitalmarkt ist ein von staatlicher Aufsicht nur lückenhaft kontrollierter – quasi unregulierter – Kapitalmarkt. Dafür bietet er, anders als der organisierte Kapitalmarkt, einem Anleger in der Regel höhere Erträge für seine Geldanlage.

Neben seriösen Anbietern finden sich auf dem Grauen Kapitalmarkt auch viele Abzocker, die durch windige Geschäfte und tolle Versprechen zu schnellem Geld kommen wollen – die nur geringe staatliche Überwachung macht es möglich.

Paradebeispiel in der Öffentlichkeit ist der Fall Prokon. Über 75.000 Anleger sind geschädigt, knapp 1,5 Milliarden Euro verloren. Erst kürzlich machte die BWF-Stiftung (auch Bund Deutscher Treuhand e.V.) große Schlagzeilen. Tolle Zinsversprechen durch sichere Goldanlage. Über Jahre hat die BWF-Stiftung mit diesem Werben so bundesweit fast 6000 Anleger überzeugt, die jeweils zwischen 5000 und 140.000 Euro an die Stiftung überwiesen haben. Insgesamt hat sie so eine Summe von knapp 57 Millionen Euro eingenommen.

Was in beiden Fällen gleich ist und jetzt im Nachhinein herauskommt: Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wusste jeweils schon früh über die Unseriosität beider Unternehmen bescheid.

Im Fall Prokon waren ihr Zahlungsengpässe bereits fünf Jahre vor der letztendlichen Insolvenz des Unternehmens bekannt.

Nach neuen Informationen des WDR wusste die BaFin auch schon 2011 von den Geschäften der BWF-Stiftung. Erst im Oktober 2014 kontaktierte sie das Unternehmen und bad um eine freiwillige Rückabwicklung der verbotenen Einlagengeschäfte. Als die BaFin dann erst nach weiteren fünf Monaten mit Mitteilung vom 25.02.2015 eine verpflichtende Rückabwicklungsanordnung verfügte, war der Großteil der Anlegergelder bereits verschwunden.

Beide Fälle zeigen: Die BaFin reagierte zu spät

Das soll sich jetzt durch das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz ändern. Verbraucher sollen besser informiert werden, die staatliche Aufsicht gestärkt werden.

Versprechen und Gesetzesvorschläge gab es in der Vergangenheit schon viele, wirklich passiert ist wenig. Aber selbst wenn, auch das strengste Gesetz kann keinen Schutz gegen (ausgebuffte) Betrüger bieten.

RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht

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