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Handels und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Der Ursprung des geschriebenen Handelsrechts in Deutschland liegt in den städtischen Rechten bekannter Handelsmetropolen, wie den Rechten der Hansestädte und freien Reichsstädte. Ziel des Handelsrechts im Gegensatz zum Zivilrecht ist es, die Handelsgeschäfte erheblich zu beschleunigen und so den Warenverkehr für erfahrene Kaufleute ideal zu gestalten.

Dementsprechend stellt das Handelsrecht ein Sonderrecht des Kaufmanns dar und gilt vorrangig vor dem Bürgerlichen Recht, wobei das BGB oft ergänzend hinzutritt z.B. bei Vollmachten, der Rechte der OHG und KG und dem Kauf- und Werkvertragsrecht. Die besondere Stellung der Kaufleute und die dazugehörige Fachkenntnis äußern sich in den strengeren Regeln des HGBs.

Das Handelsrecht wird von dem Gedanken der Rechtssicherheit und vom Vertrauen in die Handlungen des Kaufmanns bestimmt. Diese beiden Aspekte stellen die Grundlage für den Ausbau des Registerwesens (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Unternehmensregister, Schiffsregister), die Ausbildung besonderer Vollmachten mit typisiertem Inhalt (Prokura, Handlungsvollmacht) und den erweiterten Vertrauensschutz bei der Rechtsscheinhaftung dar.

Kodifiziert ist dieses Sonderrecht hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB), aber auch in Nebengesetzen wie dem Scheckrecht (SchG) und dem Wechselrecht (WG).

Der Wortlaut lässt zwar vermuten, dass das Handelsrecht nur für Kaufleute gilt, in der heutigen Zeit betreffen die Regelungen allerdings auch das Handwerk, die Industrie, die Urerzeugung und die Gruppe der Dienstleister außerhalb der freien Berufen, wie etwa die Gastronomie oder Taxiunternehmen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Der Gesetzgeber stellt verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung, derer sich die Bürger bedienen können, um mithilfe eines Vertrages eine Gesellschaft zu gründen. Bei einer Gesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen, der in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Eine solche Vereinigung dient dazu, einen erlaubten und gemeinsamen Zweck zu verfolgen (z.B. der Betrieb eines Unternehmens).

Rechtsgrundlagen des Gesellschaftsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB) und in Spezialgesetzen enthalten. Die Grundform der Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Existenz in §§ 705 ff. BGB geregelt ist. Eine spezielle Form für den Handelsverkehr stellen u.a. die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) dar.

Aufgrund der Komplexität beider Rechtsgebiete ist es sinnvoll, bei etwaigen Problemen einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gründunge von Kapitalgesellschaften (GmbH, AH, UG)
  • Gründung von Einzelfirmen und Personengesellschaften (KG OHG)
  • Eintragung in das Handelsregister
  • Haftung und Haftungsbeschränkungen
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Liquidation
  • Verschmelzungen

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