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Insolvenzrecht

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Insolvenz. Unsere Beratung ist spezialisiert auf Menschen, die sowohl Rat, aber auch Hilfe in finanzieller sowie in rechtlicher Hinsicht benötigen. Durch unsere kompetente und zielgerichtete Beratung ermöglichen wir Ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Unsere Dienstleistung im Bereich der Insolvenzberatung:

Schuldnerseite
Verbraucher/natürliche Personen
Geschäftsbetriebe/juristische Personen
  • Analyse der wirtschaftlichen Situation
  • Erarbeitung eines Insolvenzplanes
  • Vorbereitung eines evt. zu stellenden Insolvenzantrages
  • Bearbeitung sowie Hilfestellung zu den häufig auftretenden Problemen während eines Insolvenzverfahrens (z.B. Pfändungsschutzkonten, Verfahrenskostenstundung etc.)
  • Juristische Begleitung während des Insolvenzverfahrens:
    • 1 Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sowie Problembewältigung bei aufkommenden Schwierigkeiten während des Verfahrens
    • 2 Ermittlung des pfd. Einkommens, insbesondere die Bestimmung des bereinigten Nettoeinkommens, Abwendung eines Zusammenrechnungs- oder Nichtberücksichtigungsbeschlusses
    • 3 Klärung der Massezugehörigkeit im Bezug auf die Vermögensgegenstände zum Beispiel Fahrzeuge, Immobilien, Lebensversicherungen, Sparbücher usw.
Geschäftsbetriebe/juristische Personen
  • Analyse der wirtschaftlichen Situation
  • Insolvenzantragstellung sowie die Ermittlung etwaiger Haftungsansprüche
  • Juristische Begleitung während des lfd. Insolvenzverfahrens
  • Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sowie die Problembewältigung bei aufkommenden Problemen während des Verfahrens
  • Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten:
    • 1 Vorbereitung eines Insolvenzplanes,
    • 2 Investorensuche sowie die Verhandlungsgespräche,
    • 3 Betriebsinterne Umstrukturierungsmaßnahmen

Anderenfalls Vorbereitung der Liquidierung

Gläubigerseite
Verbraucher/natürliche Personen
Unternehmensberatung unter den Gesichtspunkten Zahlungsmanagement/ Liquiditätsförderung
  • Fachgerechte Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle
  • Klärung der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
  • Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter:
    • 1 Einreichung fehlender Unterlagen zur vollständigen Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle
    • 2 Einreichung einer eventuellen Feststellungsklage
    • 3 Sachstandsüberprüfung
    • 4 Überwachung von bevorstehenden Quotenauszahlungen sowie dessen Überprüfung
Verbraucher/natürliche Personen
  • Forderungseinzug/Mahnwesen
  • Juristische Begleitung bei der Anspruchsdurchsetzung
  • Prüfung der Rentabilität ggf. Erarbeitung von internen Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Beratung sowie die juristische Vertretung in Prozessangelegenheiten

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