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Notariat

Der Notar ist ein Amtsträger, der vom Staat mit der Wahrnehmung bestimmter Rechtspflegeangelegenheiten beauftragt wird. Im Unterschied zum Rechtsanwalt, der Vertreter einer Partei ist und versucht, die Interessen seiner Partei bestmöglich in die Vertragsgestaltung einzubringen sowie ihre Interessen zu vertreten, wenn sie rechtliche Probleme haben, ist er strikt neutral und steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen persönlichen sowie wirtschaftlichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Ein Notar ist ein besonders qualifizierter und erfahrener Jurist. Um als Anwaltsnotar tätig zu sein, sind fünf Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt notwendig. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt die notarielle Fachprüfung ablegen. Besteht er diese, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt. Der Notar fungiert als Vertragsgestalter und bei der Vertragsgestaltung als Mittler zwischen beiden Parteien. Er ist in einer Vielzahl von Rechtsgebieten als Berater tätig.

Im Notarbereich bieten wir Ihnen eine individuelle Betreuung schon vor der Beurkundung. Sie können sich bei der Abwicklung der Urkundsgeschäfte auf ein kompetentes Team verlassen. Auf Präzision und Sorgfalt legen wir besonders großen Wert. Dabei liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte unter anderem in folgenden Bereichen:

 

Immobilien:

Verschiedenste Immobiliengeschäfte werden notariell abgewickelt, sei es der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, die Bildung von Wohnungseigentum oder auch die Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge. Der Notar ist für die Löschung und Bestellung von Grundschulden sowie für sonstige Eintragungen im Grundbuch (Dienstbarkeiten, Geh- und Fahrrechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte etc.) zuständig. Insbesondere ist er als Berater von gewerblichen Käufern und Bauträgern, die ihr jeweiliges Projekt abwickeln wollen, tätig. Falls Sie sich entschließen sollten, Ihren Kindern Grundstückseigentum zu schenken, kümmert er sich auch um die Abwicklung der Schenkung.

Da im Regelfall große Vermögenswerte betroffen sind und eine Vielzahl von Formalien eingehalten werden müssen, helfen wir Ihnen die Situation zu überblicken, wobei wir das Geschäft ausgewogen gestalten und Risiken minimieren.

 

Ehe, Partnerschaft, Familie:

  • Auch im Bereich Familienrecht hat der Gesetzgeber eine Beurkundungsbedürftigkeit festgelegt. Die Berührungspunkte des Notars zum Familienrecht sind vielfältig. Folgende Vereinbarungen im Familienrecht benötigt die Mitwirkung eines Notars:
  • Ehevertrag. Er kann bei Besonderheiten des konkret gewählten Ehemodells sinnvoll sein. Zu denken ist etwa an die Ehe bei wirtschaftlichem Ungleichgewicht, die Zweitehe oder die Unternehmerehe. Ein Ehevertrag kann mit einem Erbvertrag verbunden werden; hierdurch fallen in der Regel keine Mehrkosten an.
  • Partnerschaftsvertrag.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie kann zur Senkung der Kosten eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens beitragen, weil sich dann nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten lassen muss. Zudem lassen sich Streitpunkte ausräumen und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
  • Adoptionsantrag.
  • Unterhaltstitel als notarielles Schuldanerkenntnis.
  • Vormundbenennungen.
  • Sorgeerklärungen.

 

Vermögensnachfolge:

Die gesetzliche Erbfolge stimmt nur in den seltensten Fällen mit den individuellen Vorstellungen des Erblassers überein. Daher sollten nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute frühzeitig an die Regelung ihrer Nachfolge denken. Das Erbrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet. Der Notar berät sie hier bei der Gestaltung oder auch bei der Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalls. Folgende Bereiche gehören im Erbrecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Testamentsgestaltung in besonderen Fällen, insbesondere die Gestaltung von Unternehmertestamenten, Überschuldetentestamenten, Geschiedenentetsamenten
  • Nachlassverteilung
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Beantragung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbteilsübertragung/ Erbteilskauf
  • Vermächtniserfüllung

 

Vorsorge:

Für den Fall, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten zu regeln, trifft der Notar für diesen Fall alle notwendigen Vorkehrungen im Voraus. Dazu gehört das Erstellen einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung, in der Sie festlegen, welche Person im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit Ihr Betreuer sein soll. Darüber hinaus erstellt der Notar Vollmachten für Grundstücksangelegenheiten, die zwingend der notariellen Form bedürfen, sowie Bankvollmachten. Dabei ist es wichtig, nicht auf allgemein gängige Formulare zu vertrauen.

Wir erörtern mit Ihnen zusammen die Tragweite der Anordnungen im Einzelnen und treffen eine individuelle Verfügung.

 

Unternehmen:

Der Notar befasst sich mit den gestalterischen und formalen Hürden des Gesellschaftsrechts. Er ist für die Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Vereinen, Genossenschaften und Stiftungen zuständig sowie für Anteilsübertragungen. Darüber hinaus berät er bei der Auflösung (Liquidation). Auch der Vollzug in Form der Registeranmeldungen von Einzelfirmen (e.K.), Gesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Prokuristen gehören zu seinem Tätigkeitsspektrum. Im Einzelnen bedürfen u.a. folgende Vorgänge im Gesellschaftsrecht der notariellen Beurkundung:

  • Gründung von UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder Aktiengesellschaft.
  • Kapitalerhöhung bei UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder Aktiengesellschaft.
  • Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel von Unternehmen.
  • Geschäftsanteilsübertragung bei UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.
  • Satzungsänderung bei UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG.
  • Hauptversammlungsprotokoll der AG.

 

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:

Ferner wird der Notar in Schlichtungsangelegenheiten, bei der Streitvermeidung und Mediation tätig. Er berät bei Scheidungsvereinbarungen, Nachlassauseinandersetzungen, vollstreckbaren Urkunden etc. Darüber hinaus nimmt er Schlichtungs- und Schiedstätigkeiten wahr.

Zu seinen sonstigen Tätigkeiten gehören die Vornahme von Verlosungen und Auslosungen und die Erstellung von Vermögensverzeichnissen. Ferner kann er freiwillige Versteigerungen durchführen, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen sowie Wertpapiere und Kostbarkeiten verwahren.

Dabei darf er seine Notartätigkeit gegenüber einem Rechtsuchenden nicht ohne ausreichenden Grund verweigern.

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