Weil ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten vertragswidrig nicht erfasst hat, führte eine Angestellte selber Buch. Diese Dokumentation der Überstunden reicht aber nicht, um einen Ausgleichsanspruch zu begründen, so das BAG.
BAG zu Nachweispflicht bei Arbeitszeitkonto: Selber mitzählen reicht nicht
01 Mrz 2017 15:24 / von Dimitri Mass
01 Mrz 2017 15:22 / von Dimitri Mass