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Durch falsche Zinsberechnungen, unzulässig erhobene Bankentgelte oder die falsche Berechnung der Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung haben sich die Banken ungerechtfertigt und auf Kosten ihrer Kunden bereichert.

Für weitergehende Informationen rund um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung möchten wir an dieser Stelle auf die Seite http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/ verweisen.

Immer wieder wird per Gerichtsurteil die Unwirksamkeit verwendeter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Falschberechnung geleisteter Zahlungen festgestellt, durch die Banken Kundengelder einzogen oder einbehielten. Geschädigte Kunden können dann einen Anspruch auf Herausgabe dieser Gelder plus Zinsen haben.

Paradebeispiel sind die unerlaubten Bearbeitungsgebühren der Banken, durch die diese eigene Kosten auf ihre Kunden abgewälzt haben.

Mehrfach hat die Kanzlei Kraul, v. Drathen für Ihre Mandanten erfolgreich und zuverlässig Gelder zurückerstritten. Durch unsere Rechtsnachrichten – die für Sie bares Geld bedeuten können – wollen wir auch Sie über mögliche Rückzahlungsansprüche aufmerksam machen.

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