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Systematische Abrechnungsfehler zu Gunsten der Bankinstitute

Nach Einschätzung unterschiedlicher Kreditexperten werden viele Bankkunden bei Abschluss eines Darlehensvertrags getäuscht. Häufig gerade dann, wenn diese ihren vereinbarten Kreditrahmen mit dem Bankinstitut überziehen. Dabei gehen die Banken immer wieder nach demselben Muster vor: Zinsen werden künstlich – durch die Berechnung zu vieler Zinstage oder zu hoher Zinssätze – angehoben. Auch die verspätete Gutschrift oder verfrühte Abbuchung von Beträgen sei eine typische Masche der Bankinstitute, um weitere Einnahmen zu generieren.

Nach einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 13.05.2013 passierte das auch Hr. Reich aus dem Autohaus Niedermaier & Reich in München.¹ Autohändler benötigen für Fahrzeugankäufe regelmäßig hohe Kredite bei Bankinstituten. Als dieser seine Bankkonten durch einen Kreditsachverständigen auf Fehler überprüfen ließ, stellte dieser eine unrechtmäßige Bereicherung von insgesamt ca. 2,7 Millionen Euro fest, die unterschiedliche Bankinstitute für Zinsen über einen Zeitrahmen von zehn Jahre hinweg zu viel abgerechnet hatten.

Und dies ist kein Einzelfall, sondern ganz normaler Alltag für den Kreditsachverständigen Brendel: „Bei sieben von zehn unserer Klienten finden wir solche Abrechnungsfehler“.¹

Dagegen wendet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ein, dass Zinsabrechnungen einer mehrfachen Prüfung unterlägen und automatisch gestellt würden. Dabei sind einzelne fehlerhafte Berechnungen nicht auszuschließen, von einer beabsichtigten Bereicherung am Kunden „in nennenswertem Umfang“¹ könne man aber nicht sprechen. Auch der Bundesverband deutscher Banken gibt an, dass gerade die Zinsanpassung gesetzlich genau geregelt sei.

Und trotzdem gibt es neben außergerichtlichen Vergleichen – die nicht an die Öffentlichkeit gelangen – auch immer wieder gerichtliche Urteile (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 – 9 U 75/11), die von der fehlerhaften Zinsberechnung der Bankinstitute zeugen.

Sind auch Sie betroffen? Zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen. Wir werden gemeinsamen prüfen, ob die abgerechneten Zinsen fehlerhaft berechnet wurden und ob Ihnen ein Anspruch gegen Ihr Bankinstitut auf Erstattung bereits erbrachter Zinsleistungen zusteht.

RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht

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