Mehr Infos

Widerruf trotz bereits erklärter Kündigung möglich?

Es gibt in zahlreiche Möglichkeiten, um einen ungewollten, aufgedrängten oder aus Versehen geschlossenen Vertrag schnell wieder zu beenden:

  • Der wohl unkomplizierteste Weg ist der des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss Vertrags. Daneben existiert – unter gewissen Konstellationen – die Möglichkeit eines Widerrufrechts auch noch nach Ablauf dieser 14 Tage (Lesen Sie hierzu unsere anderen Beiträge)
  • Darüber hinaus kann sich die Möglichkeit einer Anfechtung ergeben
  • Möglich ist auch eine außerordentliche oder sofortige Kündigung

Die Kündigung eines Vertrags ist zum regulären vertraglich-vereinbarten Laufzeitende problemlos möglich. Regelmäßig haben Verträge eine Laufzeit von ein oder zwei Jahren. Beachtet werden muss dann nur eine Kündigung unter der vereinbarten Kündigungsfrist in der Regel. ca. vier Wochen bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

Was aber wenn ich einen Vertrag bereits gekündigt hatte und erst Jahre später widerrufe?
Genau mit dieser Konstellation hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 16.10.2013 – Az.: IV ZR 52/12 auseinandergesetzt.

Im dortigen Fall hatte der Kläger seine Lebensversicherung im Jahre 2000 gekündigt, um dann im Jahr 2010 – also 10 Jahre später – einen Widerruf zu erklären. Im Fall einer wirksamen, nachträglichen Kündigung wäre der Kläger nicht mehr an den Abschluss der Lebensversicherung gebunden gewesen und hätte – im Unterscheid zur Kündigung – alle seine erbrachten Leistungen, also auch Zinsen und geleistete Prämien zurückerhalten.

Bisher war man in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung gewesen, dass die Kündigung eines Vertrages einem späteren Widerruf generell entgegenstehe:
Denn das Widerrufsrecht soll vor vertraglichen Bindungen schützen, die der Verbraucher möglicherweise übereilt und ohne gründliche Abwägung des Für und Wider eingegangen ist. Demnach steht dem Verbraucher ein Wahlrecht zu. Er kann widerrufen, muss es aber nicht und kann sich stattdessen für die Vertragsdurchführung entscheiden.

Daneben sei ein etwaiges Widerspruchsrecht bei vorangegangener Kündigung auch gemäß § 242 BGB verwirkt. Durch die Beendigung des Vertrags und dem erst Jahre später erfolgtem Widerspruch, hat der Kläger sowohl das für eine Verwirkung erforderliche Umstands- als auch das Zeitmoment verwirklicht. – so ähnlich entschied noch das OLG Celle einen ähnlichen Fall im Jahr 2012 – Az.: 8 U 125/11

Nach Meinung des BGH galt dies jedenfalls für den hier zu beurteilenden Fall nicht. Da der Versicherungsnehmer nur mangelhaft über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, konnte er dieses auch nicht sachgerecht ausüben. Dann sei auch nicht sichergestellt, dass dem Versicherungsnehmer zur Zeit der Kündigung bewusst war, neben dem Kündigungsrecht auch ein Recht zum Widerruf zu haben. Er hätte deshalb die Vor- und Nachteile einer Kündigung nicht abwägen können.

Die (auch bereits durchgeführte) Kündigung eines Vertrags steht dann einem späteren Widerruf nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.

RA Mass. LL.M. und stud. iur. Specht

Mehr
Wir kooperieren mit advocado

Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

advocado bietet ausgezeichnete Beratung von

 

erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem juristischen Anliegen. Die sichere Online-Plattform ermöglicht u. a. eine einfache und flexible Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, die Beratung und Vertretung im Streitfall sowie eine komfortable Zahlungsabwicklung. Die regelmäßigen Kontrollen und Zertifizierungen der Partner-Anwälte zeugen von der besonderen Qualität der auserlesenen Kanzleien.

Für unsere Mandanten eröffnen sich durch die Zusammenarbeit zusätzliche Möglichkeiten, um mit uns zu kommunizieren. Profitieren Sie z. B. von einem komfortablen Videochat, der Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie einem sicheren Dokumentenupload über advocado – probieren Sie es gern einmal aus.

Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

© 2023 kraul-vondrathen.de