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Die TPG Investment Inc. muss ihr unerlaubtes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitteilung vom 31.10.2018 mitteilte, betreibt die TPG Investment Inc. unerlaubte Einlagengeschäfte

Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie

Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.

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Ihr Ansprechpartner:

Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 511 270915-0

info(at)kraul-vondrathen.de


Rechtliche Ersteinschätzung

Die TPG Investment Inc. hat ihren Sitz in Hamburg und betreibt über die Homepage www.hpda.de ihre Geschäfte. Der Unternehmensgegenstand der TPG Investment Inc. liegt im Bereich des Arbitrage-Handelssystems. Dazu wirbt das Unternehmen mit Investitionen ohne Risiko und verspricht eine unbedingte Rückzahlung der Einlagen nach 24, 36 und 60 Monaten. Die TPG Investment Inc. führt auf der vorbenannten Website aus, dass durch die Verkürzung der Reaktionszeit sowie einer jahrelangen Optimierung der Software ein entwickeltes Arbitrage-Handelssystem Renditen von 3 % bis 6 % monatlich stabil anliefert. Es würde kein Anlagerisiko bestehen und es würde keine Kursverluste geben.

Nun hat die BaFin mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 die Abwicklung des Einlagengeschäfts der TPG Investment Inc. angeordnet.

Nicht jedes Unternehmen darf einfach so Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Wer in großem Umfang Bankgeschäfte abwickelt, muss gesetzlichen Anforderungen genügen und braucht die vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Betroffene Anleger können nun Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen – entweder gegen die Gesellschaft selbst oder im Wege eines Direktanspruchs gegen den Geschäftsführer des Unternehmens.

Darüber hinaus können auch Anlageberater oder Anlagevermittler, die Sie beim Abschluss Ihres Finanzgeschäfts über die Risiken und Hintergründe der Anlage falsch beraten haben, auf Schadensersatz haften.

Empfehlung

Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

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