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Widerruf des Auto­kreditvertrags überprüfen – Geld zurück

Wie schon bei Immobiliendarlehen sind auch die Widerrufsbelehrungen fast aller Auto­banken fehlerhaft. Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs nach dem 10. Juni 2010 über einen solchen Autokredit gestemmt haben, haben die Möglichkeit ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Gegen Rückgabe des Autos werden bereits erbrachten Tilgungsleistungen zurückerstattet. Bei Verträgen, die nach dem 12. Juni 2014 abge­schlossen wurden, muss nicht mal eine Ausgleichszahlung für den eingetretenen Wert­verlust am Wagen berücksichtigt werden.

Verbrauchern, die Rechtsfragen zum Widerruf oder dem weiteren Vorgehen haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Nutzen Sie dafür rechts unten die Eingabe „Jetzt Rechtsberatung starten!“


Das leisten wir für Sie

Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie bei dem Widerruf Ihres Auto­kreditvertags.

       Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall (Besteht eine Widerrufsmöglichkeit)

       Verbindliche telefonische oder schriftliche Handlungsempfehlung für Ihr weiteres Vorgehen (Kosten-Nutzen-Analyse)

       Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.

Ihr Ansprechpartner:

Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de


Für die Finanzierung ihres Fahrzeugs nutzen viele Verbraucher einen Autokredit, den sie direkt beim Autohersteller abschließen. So existieren eigene Baken der Autohersteller, wie etwa die VW-Bank, die Mercedes-Benz Bank, die BMW Bank um nur einige Beispiele zu nennen.

Bei Abschluss eines solchen Kreditvertrags muss auch über die Möglichkeit des Widerrufs informiert werden. Für gewöhnlich steht einem Darlehensnehmer ein 14tägiges Widerrufsrecht – beginnend ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses – zu. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt diese Widerrufsfrist jedoch nicht zu laufen. Kreditverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können noch immer widerrufen werden.

Vorteile eines Widerrufs
Im Falle des Widerrufs sind die gegenseitig empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Konkret bedeutet das folgendes:

Kunden müssen ihr Auto an die Bank zurück­geben, erhalten im Gegen­zug jedoch die gezahlte Darlehensraten sowie eine geleistete einmalige Anzahlung zurück. Zudem ist ein Ausgleich für die Nutzungsdauer des Wagens (auch dieser Gebrauch ist eine „empfangene Leistung“) an die Bank zu entrichten, durch die der eingetretene Wertverlust am Wagen sowie zurückgelegte Kilo­meter ausgeglichen werden sollen.

Hier gilt die Faustformel: Je weniger Kilometer Sie mit dem Auto gefahren sind, desto eher rechnet sich ein Widerruf.

Für Kunden, die einen Autokreditvertrag ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, entfällt sogar diese Pflicht zum Nutzungsersatz. Denn ab diesem Zeitpunkt trat eine verbraucherfreundliche Gesetzes­änderung des § 357 Abs. 7 BGB in Kraft, nach der nur noch in engen Ausnahmen ein Ausgleich für entstandenen Wertverlust gezahlt werden muss.

Vorteile Nachteile
Neues Fahrzeug zu günstigeren Konditionen als beim Altvertrag (aufgrund Niedrigzinsphase) Rückgabe des alten Fahrzeugs
Möglichkeit des Widerrufs kann alternativ als Verhandlungsposition für Nachverhandlungen des Altvertrags eingesetzt werden  
Ab dem 13.06.2014 keine Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf. Das bedeutet, dass Sie das alte Fahrzeug quasi kostenfrei nutzen durften.  
Widerrufsmöglichkeit gerade auch für Eigentümer eines Dieselwagens (VW­Abgasskandal) interessant  
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