Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 15.11.2016 mitteilte, betreibt Thorsten Cierniak unerlaubte Einlagengeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Thorsten Cierniak aus Königsbach-Stein ist EDV-Fachmann und betreibt die Firma Cierniak edv-Lösungen.
Der Geschäftsführer nahm Anleihekapital als Firmenbeteiligung ein. Auf Grundlage von Zeichnungsscheinen für Anleihekapital hat Cierniak Anlegergelder aufgenommen und entsprechende Rückzahlungszahlungsansprüche der Kapitalgeber in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Da die Schuldverschreibungen laut BaFin unterschiedliche Laufzeiten und Nennbeträge ausgewiesen hätten, seien sie nicht Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission. Die Erlaubnis der BaFin zum Betreiben solcher Geschäfte wäre in diesem Fall notwendig gewesen.
Aus diesem Grund hat die BaFin die unverzügliche Rückzahlung des Kapitals an die Kapitalgeber im Wege der Abwicklung des Einlagengeschäfts mit Bescheid vom 28. Oktober 2016 angeordnet.
Betroffene Anleger, an die keine Rückzahlung erfolgt, sollten sich deswegen an einen Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen zum Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.