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Wolfgang Wagner: BaFin ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 12.02.2019 mitteilte, betreibt Herr Wolfgang Wagner ein unerlaubtes Einlagengeschäft.

Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie

Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.

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✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.

Ihr Ansprechpartner:

Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 511 270915-0

info(at)kraul-vondrathen.de

Rechtliche Ersteinschätzung

Herr Wolfgang Wagner ist ein Privatmann aus Weinstadt, der unerlaubte Einlagengeschäfte betreibt. Recherchen haben ergeben, dass er mit Anlegern Verträge über eine Beteiligung an seiner „Wirtschafts- und Finanzkanzlei“ schloss. Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es jedoch nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Mit Bescheid vom 25. Januar 2019 hat die BaFin dem Privatmann aufgegeben, das ohne Erlaubnis oder Registrierung betriebene Einlagengeschäft einzustellen. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollsädig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Empfehlung

Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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