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Bank und Kapitalmarktrecht

Bankrecht

Das Bankrecht umfasst alle Gesetze und rechtlichen Bestimmungen, welche sich mit dem Aufgabengebiet und der Tätigkeit von Banken befassen. Da es kein einheitliches Bankgesetzbuch in Deutschland gibt, ist das Bankrecht in den Bestimmungen verschiedener Gesetze normiert – hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch. Das Bankrecht lässt sich dem öffentlichen und privaten Wirtschaftsrecht zuordnen.

Das Bankrecht umfasst alle Gesetze und rechtlichen Bestimmungen, welche sich mit dem Aufgabengebiet und der Tätigkeit von Banken befassen. Da es kein einheitliches Bankgesetzbuch in Deutschland gibt, ist das Bankrecht in den Bestimmungen verschiedener Gesetze normiert – hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch. Das Bankrecht lässt sich dem öffentlichen und privaten Wirtschaftsrecht zuordnen.

Zum öffentlichen Bankrecht zählt die staatliche Aufsicht über das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen. Rechtsgrundlagen des öffentlichen Bankrechts sind vor allem:

  • Kreditwesengesetz (KWG Bundesbankgesetz (BbankG)
  • Hypothekenbankgesetz (HypBankG)
  • Bausparkassengesetz (BausparkG)
  • Gesetz über Kapitalanlagengesellschaften (KAGG)
  • Ausgleichbankgesetz

 

Die staatliche Kontrolle wird durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Rahmen von Regelungen über Eigenkapital, Liquidität, Anlagenbegrenzung und Depotprüfungen einer Bank ausgeübt.

In privater Hinsicht umfasst das Bankrecht die Beziehungen zwischen Bank und Kunde, d.h. die Bankgeschäfte sowie sämtliche Finanzdienstleistungen, die zwischen der Bank und ihren Kunden abgewickelt werden. Dazu zählen sämtliche Kreditsicherheiten, z.B. Bürgschaft, Garantie, Grundschuld und Hypothek. Dabei sind die Banken an eine gewerbsmäßige Abwicklung der Bankgeschäfte gebunden oder führen einen nach kaufmännischen Grundsätzen ausgerichteten Gewerbebetrieb.

Speziell für Verbraucher im privaten Bereich sind die sog. Verbraucherdarlehensverträge relevant. Diese Verträge können innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden (vgl. §§ 495, 355, 356b, 357a BGB). Entscheidend für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Diese ist zu prüfen. Wird der Widerruf eines Darlehensvertrags erklärt, ist dieser, soweit der Widerruf nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt, rückabzuwickeln. Untern Umständen kann den Darlehensnehmer einen Wertersatzanspruch des Darlehensgebers treffen. Wichtig ist zudem, dass die Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrags ihren Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher nachkommt. Nähere Informationen zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages und zu anderen Themen des Bankrechts finden Sie in unserer Kategorie „Aktuelle Fälle“.

Als auf Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt, ist es unsere Aufgabe, Ihnen bei der Geltendmachung des Widerrufsrechts – um Darlehensverträge, Restschuldversicherungen oder Lebensversicherungen rückabzuwickeln – bis hin zur Einreichung von Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Seite zu stehen. Probleme, die die Beziehung zu Ihrer Bank betreffen, lösen wir gerne mit Ihnen gemeinschaftlich.

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahren immer mehr internationalen Standards angepasst. Dabei haben der Gemeinschafts- und der nationale Gesetzgeber eine Vielzahl neuer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften geschafften und bestehende geändert, sodass das Kapitalmarktrecht mittlerweile ein eigenständiges Rechtsgebiet ist.

Auf dem Kapitalmarkt werden langfristige Kredite (Anleihen) und Beteiligungen (Aktien, Anteile und Fonds) gehandelt. Aktien sind sog. Eigenkapitaltitel. Bei den Schuldverschreibungen, auch Anleihen genannt handelt es sich dagegen um Fremdkapitaltitel. Die AG erhält vom Käufer der Aktien, der als Aktionär zum Gesellschafter der AG wird, nicht rückzahlbare Geldmittel. Im Gegensatz dazu nimmt der Emittent von Schuldverschreibungen fremdes Kapital auf, das er an de Darlehensgeber (Gläubiger) zurückzahlen muss.

Aufgrund der Kombination aus Bankwesen und Rechtsverständnis kennen sich juristische Laien selten mit diesem Rechtsgebiet aus. Beim Kapitalmarktrecht handelt es sich um Recht rund um die Ausgabe und den Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Erst seit jüngerer Zeit besteht das Kapitalmarktrecht als eigenes Rechtsgebiet. Die Finanzierung großer Unternehmen erfolgt überwiegend über den Kapitalmarkt, seltener unmittelbar bei Eigen- und Fremdkapitalgebern. Kapitalanlagegesellschaften bündeln Geld mehrerer Anleger (Anteilsinhaber) und investieren aus diesem Gesamtvermögen in den Kauf von Vermögenswerten, wie z.B. Grundstücke oder Wertpapiere. Durch die breite Investition in mehrere Anlagen soll das Risiko eines Vermögensverlusts verringert werden. Dabei gewährleistet das Kapitalmarktrecht die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und schützt den einzelnen Anleger vor unlauterem Verhalten einzelner Beteiligter. Anlegerschutz meint zum einen den Schutz des individuellen Investors durch die Gewährung von Informations- und Schadensersatzansprüchen. Der Schwerpunkt des Schutzes liegt jedoch im Schutz des Anlegerpublikums, also des Angebots- und Nachfragepotenzials der Anleger. Nur wenn die Anleger Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Märkte hat, funktionieren diese auch.

Haben Sie als privater Anleger die Möglichkeit in Anspruch genommen, mithilfe von Wertpapieren, steueroptimierten Immobilien, geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsbeteiligungen, ein Vermögen aufzubauen oder für das Alter vorzusorgen? Haben sich dabei Risikofaktoren zu ihrem Nachteil ausgewirkt? Wurden Sie in diesem Zusammenhang falsch beraten oder fehlerhaft informiert? Ist dies der Fall, sollten Sie schnellstmöglich etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wichtige Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts:

  • 1Geschäftsverbindung zwischen Bank- und Kunden, die insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen betrifft
  • 2Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung, einschließlich Auslandsgeschäft
  • 3Zahlungsverkehr, insbesondere der Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, die EC-Karte und das Electronic-/Internet-Banking sowie das Kreditkartengeschäft
  • 4Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  • 5Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • 6Factoring/Leasing
  • 7Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  • 8Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
  • 9Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  • 10Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, weshalb bei Problemen ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte. Für eine schnelle Hilfe klicken Sie rechts auf das blaue Feld „Rechtsberatung jetzt starten“.

 

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